Bestellerprinzip: Am 1. Juni 2015 ist das sogenannte "Bestellerprinzip" bundesweit in Kraft getreten. Demnach soll in der Theorie künftig derjenige die Provision des Immobilienmaklers zahlen, der ihn beauftragt hat. Lesen Sie hier, was das neue Gesetz für Sie bedeutet.

 

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Mietpreisbremse: Mit dem Wohnraumvermittlungsgesetz gilt ab sofort auch das neue Gesetz zur Regelung von Mieterhöhungen. Auch in Baden Württemberg sind viele Städte davon betroffen. Lesen Sie hier worum es dabei geht.

 

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 EnEV: Achtung Privatvermieter - Ab 1. Mai drohen hohe Bußgelder

 Die Schonfrist der neuen Energieeinsparverordnung ist vorüber! Eigentümer, die beispielsweise bei der Bewerbung ihrer Immobilie auf die Pflichtangaben im Inserat verzichten, falsche Angaben machen oder den Energiepass während der Besichtigung nicht unaufgefordert vorlegen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe von bis zu 15.000,- Euro geahndet werden kann. Die Bundesländer haben stichprobenartige Kontrollen angekündigt.


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Rauchmelder: Seit Januar 2015 ist die Übergangsfrist für Bestandsgebäude beendet. Vermieter sind verpflichtet, mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinder- und Schlafzimmer und jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen führt zu installieren.

Zuständig für den Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer der Wohnungen (Eigentümer sind in der Regel die Vermieter). Der Besitzer der Wohnung (in der Regel die Mieter) ist für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder zuständig.

 

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KONTAKT: 

TELEFON: 07031 49 18 500

ADRESSE: Im Dörnach 5, 71088 Holzgerlingen