Vermietung professionell gemacht -                                                                     10 Gründe für die Vermietung mit einem Makler

Das Bestellerprinzip ändert die Spielregeln am Markt. Ab 01. Juni 2015 dürfen Makler von Mietern keine Vermittlungsprovision mehr annehmen, wenn Sie den Auftrag zur Vermietung vom Vermieter erhalten. Damit stellt sich für Vermieter die Frage, ob sie die Wohnung selbst vermieten oder einen Makler einschalten.

 

Der Immobilienverband Deutschland (ivd) nennt hier 10 Gründe, die für die Vermittlung durch einen qualifizierten Immobilienmakler sprechen können.

1. Sichere Ermittlung der Marktmiete

Sie möchten weder Ihren Mieter übervorteilen noch ihre Rendite aus dem Auge verlieren. Was ist zu viel - was zu wenig? Ist eine Staffelmiete zulässig? – Ein IVD-Makler kennt die Marktmiete grundsätzlichgenau. Damit ist gewährleistet, dass Sie den optimalen Mix aus Rendite und Mieterzufriedenheit erhalten. Zudem achtet Ihr Maklerauf die rechtlichen Vorgaben der Mietpreisbremse, damit Ihnen keine gesetzlichen Probleme entstehen.

 

2. Optimale Präsentation Ihrer Immobilie

Sie möchten bonitätsstarke und zuverlässige Mieter? Dann müssen

Sie Ihren Interessentenkreis auch mit professionellen Exposés und

hochwertigen Inseraten ansprechen. Ihr IVD-Makler bereitet Ihre

Immobilie professionell auf. Dazu gehören erstklassige Fotos, saubereGrundrisse und vollständige Unterlagen.

 

3. Professionelle Werbung

Um den optimalen Mieter zu finden, ist es häufig nicht ausreichend,

die Immobilie in nur einem Medium zu inserieren. Ihr Makler verfügtüber viel Vermarktungserfahrung, kennt die besten Internetplattformen sowie die relevantesten Printpublikationen und kann darüber hinaus auf ihm vorliegende Mieteranfragen zurückgreifen.

 

4. Beschaffung des gesetzlichen Energieausweises
Für grundsätzlich jede Immobilie muss der gesetzlich vorgeschriebene Energieausweis vorliegen. Die darin enthaltenen Informationen müssen in den Inseraten übernommen werden. Fehlt der Energieausweis, unterstützt Sie Ihr IVD-Makler bei der Beschaffung und Erfüllung der Pflichten nach der Energieeinsparverordnung – oftmals kostengünstiger und immer unkomplizierter als in Eigenregie. Er achtet auch darauf, dass alle relevanten Angaben im Inserat enthalten sind. Fehlerhafte Anzeigen können eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einem Bußgeld geahndet werden können. Zudem handelt der Eigentümer grundsätzlich ordnungswidrig, wenn er bei der Besichtigung keinen Energieausweis vorlegt.

 

5. Durchführung der Besichtigungen
Die interessantesten Mieter sind beruflich häufig zeitlich gebunden.
Oft ist es schwierig, Vormieter und Mietinteressent terminlich unter
einen Hut zu bringen. Ihr Makler übernimmt gerne die Vereinbarung und Durchführung von Besichtigungsterminen – bei Bedarf auchaußerhalb der üblichen Geschäftszeiten.

6. Bonitätsprüfung
IVD-Makler prüfen Interessenten mit der Mieterselbstauskunft. Über Auskunfteien können sie außerdem erfragen, wie ein Mietinteressent finanziell dasteht. So verringern Vermieter nicht nur das Risiko von Mietausfällen, sondern auch eine Vermietung an Mietnomaden.


7. Vorbereitung des Mietvertrages
Welche Klauseln sind zulässig? Der Bundesgerichtshof überarbeitet
zum Beispiel ständig seine Rechtsprechung zu den sogenannten
Schönheitsreparaturen. IVD-Makler haben Zugriff auf die neuesten
Formularmietverträge. In den Grenzen des Rechtsdienstleistungsgesetzes unterstützt Sie ihr Makler bei der Vorbereitung des Mietvertrags. Auch die sauber und gewissenhaft dokumentierte Übergabe der Wohnung gehört zu den Dienstleistungen Ihres IVD-Maklers. Zudem hat der Makler Zeugenstatus bei der Wohnungsübergabe, falls es im Nachgang doch einmal zu Meinungsdifferenzen kommt.


8. Erhaltung der Privatsphäre des Vermieters
Ihr Makler übernimmt eine wichtige Pufferfunktion zwischen Ihnen
und den Interessenten, die nicht zum Zuge gekommen sind. Damit
ist gewährleistet, dass Sie nach der Vermietung nicht durch weitere
unliebsame Anrufe belästigt werden.


9. Steuerliche Absetzbarkeit der Maklergebühr
Der Vermieter kann das Vermittlungsentgelt vollständig bei seinen
Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten
abziehen. Werden die Mieteinkünfte im Rahmen eines
Gewerbebetriebes erzielt, können die Ausgaben für einen Makler
als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Die finanzielle
Belastung des Vermieters wird so deutlich reduziert.


10. Freizeitgewinn
Eine Gesellschaft wird durch Arbeitsteilung erfolgreich. Jeder
übernimmt den Part, für den er ausgebildet ist und den er am
besten kann. Ihr IVD-Makler kennt den Immobilienmarkt und die
Akteure. Warum wollen Sie Ihre knappe Freizeit für die Vermietung
opfern, wenn das Ergebnis am Ende selten so gut ist wie
beim Profi?


KONTAKT: 

TELEFON: 07031 49 18 500

ADRESSE: Im Dörnach 5, 71088 Holzgerlingen