Bestellerprinzip

Am 1. Juni 2015 ist das sogenannte "Bestellerprinzip" bundesweit in Kraft getreten. Demnach soll in der Theorie künftig derjenige die Provision des Immobilienmaklers zahlen, der ihn beauftragt hat. Das werden in den meisten Fällen die Vermieter sein.

Das Bestellerprinzip bedeutet für

      Vermieter:

  • Wenn Sie bei der Wohnungsvermietung einen Makler beauftragen, müssen Sie die Vermittlungsprovison selbst tragen.

  • Die Mehrkosten dürfen nicht an den Mieter weiterberechnet werden. Es wird allerdings erwartet, dass dies in Form von Mieterhöhungen oder Abschlagszahlungen trotzdem geschieht.

  • Gibt der Wohnungssuchende einem Makler außdrücklich einen Suchauftrag, bezahlt der Mieter die Vermittlungsprovison.  Solche Mietinteressenten finden Sie auch hier unter "Mieter finden" . Diese Wohnungssuchenden sind speziell gekennzeichnet.

  • Trotz der Neuregelung lohnt es sich die Dienstleistung eines professionellen Maklers in Anspruch zu nehmen.
    Mehr Informationen dazu unter "Lohnt sich ein Makler?"

  • Steuervorteil: Die Vermittlungsprovision kann vollständig als Werbungskosten angerechnet werden.

 

      Mieter:

  • Immobilienangebote werden nur noch provisionsfrei angeboten. Gibt der Vermieter einem Makler den Vermittlungsauftrag, bezahlt der Vermieter die Maklerprovision.

  • Mieter können die komfortable Dienstleistung eines Maklers dennoch in Anspruch nehmen. Ein Immobilienprofi kennt den regionalen Immobilienmarkt und weiß genau wo geeignete Immobilien zu finden sind. Von diesem wertvollen Know how können Mieter auch zukünftig im Rahmen eines schriftlichen Suchauftrags profitieren. In diesem Fall (z.B. bei berufsbedingtem Umzug) ist der Makler ausschließlich für den Wohnungssuchenden tätig, der dann auch die Vermittlungsprovision bezahlt.

 

 


Regio-TV Stadtgespräch zum Bestellerprinzip, Mietpreisbremse & Co

In der Regio TV - Sendereihe "Stadtgespräch" gab Bärbel Bahr, Geschäftsinhaberin von Immobilien Service Bärbel Bahr, im Interview mit Regio TV Programmchef Chris Fleischhauer, Experteninformationen zum Thema Mietpreisbremse, neues Maklergesetz und Wohnungsmarkt im Kreis Böblingen.

 

Kritik von Immobilienverbänden und Fachleuten

 

Viele Immobilienverbände und Fachleute äußerten schon im Vorfeld erhebliche Bedenken und legten teilweise Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Auch Bärbel Bahr, Geschäftsinhaberin von Immobilien Service Bärbel Bahr und Regionalbeirätin des Immobilienverbands Deutschland (ivd) für die Region Böblingen, Sindelfingen und Stuttgart hält nicht viel von dem neuen Gesetz. „Dieses Gesetz wurde entgegen aller Ratschläge und Gutachten der Fachverbände aus reinem Populismus durchgedrückt. Ich persönlich bin weder für noch gegen dieses Gesetz. Ich bin für Gerechtigkeit. Das Bestellerprinzip ist ein praxisfremder Eingriff in die Marktwirtschaft und birgt für Vermieter und Mieter viele Gefahren. Fehlendes Fachwissen und unsichere Verträge können zu Rechtsstreitigkeiten führen, die Mieter und Vermieter teuer zu stehen kommen. Die Gewinner werden die Juristen sein, welche die Parteien vertreten oder die Unausgewogenheiten im Gesetz nutzen.“, prognostiziert Bahr.

 

Es wird erwartet, dass Vermieter die Maklercourtrage zwar zunächst zahlen müssen, dann aber die Kosten an die Mieter weiterreichen, zum Beispiel in Form höherer Miete oder unangemessener Abschlagszahlungen. Solch eine Regelung öffne dem sogenannten Grauen Markt Tür und Tor, warnt der Immobilienverband Deutschland.

 

Verfehlte Wohnungspolitik der öffentlichen Hand

 

Die öffentliche Hand hat deutlich zu wenig preiswerten Wohnraum geschaffen. „Die Politik macht nun den Makler zum Sündenbock einer verfehlten Wohnungspolitik. Dieser Wohnraummangel, insbesondere in den Ballungsräumen, wird nicht dadurch behoben, dass das Problem auf dem Rücken der Makler und Vermieter ausgetragen wird.“, so Bahr. Durch das Bestellerprinzip entstehe keine einzige Wohnung. Der Immobilienverband (ivd) erwartet, dass sogar deutlich weniger Wohnungen am Markt angeboten werden. Die Chancen für Wohnungssuchende sinken dadurch massiv.

 

Lohnt es sich einen Makler zu beauftragen?

 

Ein guter Makler bringt weit mehr als er kostet! Dieser Grundsatz gilt unabhängig vom Bestellerprinzip.

Lesen Sie mehr dazu unter dem Menüpunkt "Lohnt sich ein Makler".

 

 

Sie haben Fragen zum Bestellerprinzip, der Mietpreisbremse oder anderen Immobilienthemen?

Zögern Sie nicht! Ihre regionalen Immobilienprofis beantworten sie gerne. Tel: 07031 49 18 500   I   Mail:  immobilien@baerbel-bahr.de

 

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