Mietpreisbremse

Ab sofort tritt das neue Gesetz zur Regelung von Mieterhöhungen in Kraft. Die sogenannte Mietpreisbremse besagt, dass Mieten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt bei Neuvermietungen maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Der Gesetzgeber möchte damit stark steigenden Mieten in Ballungsräumen entgegenwirken.

 

Jedes Bundesland muss die Gebiete mit knappem Wohnungsangebot selbst bestimmen.  68 Städte und Gemeinden hat das baden-württembergische Finanz- und Wirtschaftsministerium benannt, im Kreis Böblingen sind es Sindelfingen und Renningen. Doch die Mehrheit aus FDP, CDU und Freien Wählern im Sindelfinger Gemeinderat ist nach Stand vom August 2015 dagegen, dass Sindelfingen in den Geltungsbereich einer entsprechenden Verordnung des Landes aufgenommen wird.

Vielfach wird im Großraum Stuttgart schon von den städtischen Wohnbaugesellschaften preiswerter Wohnraum geschaffen. Dies könnte auch ein Modell für Böblingen/Sindelfingen sein.

 

Einige Menschen sehen die Gefahr, dass sich Mietwohnungen durch die Mietpeisbremse für Vermieter immer weniger lohnen. Dazu meint Bärbel Bahr, Geschäftsinhaberin von Immobilien Service Bärbel Bahr und Regionalbeirätin des Immobilienverbands Deutschland (ivd) für die Region Böblingen, Sindelfingen und Stuttgart:

 

"Die Mietpreisbremse wird eher dazu führen, dass die Vermieter Ihre Wohnungen nicht mehr modernisieren. Denn im Gesetz zur Mietpreisbremse gibt es zwar eine Ausnahmeregelung, es ist aber nicht konkret festgelegt was umfassende Modernisierung heißt. Dies müssen dann die Gerichte im Zweifel entscheiden. Außerdem gilt die Ausnahmeregelung dann auch nur für die erste Vermietung nach der Modernisierung. Bei weiterer Vermietung (2. und 3. usw.) greift dann wieder die Mietpreisbremse.

 

Menschen, die Dienstleistung benötigen oder schlicht zu schätzen wissen, möchten sich nicht bevormunden lassen. Wenn Sie dem Bäcker sagen, dass er nur noch 50 Cent für sein Brot erhält, gibt es halt morgen keines mehr oder nur noch welches vom Vortag."

 

 

Ausgenommen von der Mietpreisbremse sind Neubauwohnungen, sowie energetisch komplett sanierte Wohnungen.

 

 

In diesen Städten und Gemeinden soll die Mietpreisbremse in Baden Württemberg kommen.


Quelle: Artikel vom 2. Juni 2015 - Stuttgarter Nachrichten

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Regio-TV Stadtgespräch zum Bestellerprinzip, Mietpreisbremse & Co

In der Regio TV - Sendereihe "Stadtgespräch" gab Bärbel Bahr, Geschäftsinhaberin von Immobilien Service Bärbel Bahr, im Interview mit Regio TV Programmchef Chris Fleischhauer, Experteninformationen zum Thema Mietpreisbremse, neues Maklergesetz und Wohnungsmarkt im Kreis Böblingen.

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