Dann finden Sie hier entscheidende
Tipps!
Das sogenannte "Bestellerprinzip" ist seit Mai 2015 bundesweit in Kraft getreten. Demnach soll in der Theorie künftig derjenige die Provision des Immobilienmaklers zahlen, der ihn beauftragt hat. Lesen Sie hier, was das neue Gesetz für Sie bedeutet.
Mit dem Wohnraumvermittlungsgesetz gilt ab Mitte 2015 auch das neue Gesetz zur Regelung von Mieterhöhungen. Auch in Baden Würrtemberg sind viele Städte davon betroffen. Lesen Sie hier worum es dabei geht.
Sie möchten sicher gewinnbringend vermieten? Es widerstrebt Ihnen als Vermieter künftig dem Makler selbst die Provision zu bezahlen? Sie können die Aufgaben des Maklers selbst übernehmen um die Provision zu sparen?
Sie haben Recht! Doch über diese Fragen sollten Sie nachdenken...